Streitsache vor Gericht-Sachverständige
Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein neues BGH- Urteil bestätigt, dass Gerichte in allen Arzthaftungsprozessen einen Sachverständigen (= Facharzt- Standard) zum Sachverhalt befragen müssen. Zusätzlich müssen die Richter die Parteien auf das Sachverständigen- Gebot hinweisen.
Quelle. BGH Az. VI ZR 240/23
Wir kein Sachverständiger befragt, kann der BGH das Urteil wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs aufheben.
Tipp:
Bei allen Streitsachen auf einen Kieferorthopäden als Sachverständigen bestehen und auf den gebotenen Facharztstandard hinweisen.
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2 Kurse in Frankfurt 09.+10.Mai 2025
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Ihr entgleister Fall- 18. Oktober 2025 - Münster
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Zuzahlungsreform- Monografie
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