Kiss Orthodontics

GKV-Reform

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen
Zitat
Die Kommission empfiehlt die folgenden Reformen:

1. Die faktisch unbegrenzte Einzelleistungsvergütung zur kieferorthopädischen Behandlung soll durch eine Pauschalvergütung mit zugleich obligatorischer Messung der Ergebnisqualität ersetzt werden. Ein mögliches Vorbild bildet die sogenannte „Gratis-Zahnspange“ in Österreich, für die Kieferorthopäden mit einer Pauschale, unabhängig von der Behandlungsdauer, vergütet werden. Die Messung der Ergebnisqualität erfolgt dort mit dem Peer-Assessment-Rating Index (Österreichische Zahnärztekammer 2015 unter anderem § 25 Struktur- und Ergebnisqualitätskriterien, § 28 Tarif für die Leistung nach § 16). Die Regelungen zur Eigenbeteiligung nach § 29 Absätze 2 und 3 SGB V bleiben dabei unverändert. Langfristig ist hier gegebenenfalls auch die Umsetzung eines befundbezogenen Festzuschusssystems unter Anpassung der Regelungen zur Eigenbeteiligung, wie aus der zahnärztlichen Versorgung bekannt, zu prüfen (siehe auch Abschnitt 6.4.2).

2. Die Abrechnungspositionen Ä934a im BEMA (Fernröntgenaufnahmen) und Ä935d (Panorama-Aufnahmen) werden nur noch nach einer evidenzbasierten Indikations- und Kontraindikationsliste genehmigt. Insbesondere Röntgenaufnahmen im Behandlungsverlauf bedürfen einer strengen Indikationsstellung. Hierzu wird der G-BA beauftragt, eine verbindliche evidenzbasierte Indikations- und Kontraindikationsliste zu beschließen.

3. Abrechnung von kieferorthopädischen Behandlungen sollen nur noch durch Vertragszahnärzte, die eine Fachzahnarztweiterbildung der Kieferorthopädie besitzen, erfolgen. Eine Ausnahmeregelung aufgrund von regionaler Unterversorgung kann unter Beachtung sinnvoller Mindestmengen ggf. geschaffen werden, falls für Patienten ansonsten Fahrzeiten von über 30 Minuten resultieren würden.

4. Einführung einer Überweisungspflicht für kieferorthopädische Behandlungen.

5. Der G-BA wird um eine mittelfristige Überprüfung der allgemeinen Anspruchskriterien zur kieferorthopädischen Behandlungen sowie der zugehörigen Indikationen und Kontraindikationen gebeten.

Die Folgen und finaznziellen Auswirkungen dieser 5 Vorschläge werden im Vorschlag der GKV- Kommission diskutiert.

2 Kurse in München-26.+27. Juni 2026
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/107/2-Kurse-in-Munchen.pdf

Kurs in Baden-Baden-02.Oktober 2026
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/104/Kurs-in-Baden-Baden.pdf

19. KiSS- Symposium Düsseldorf 6.-8. November 2026
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/108/19-Symposium.pdf

PKV- und Beihilfe Konfliktlösung Version 6.0
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/101/Rotes-Modulsystem.pdf

Digitale KFO-Kalkulation Version 2.1
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/103/Gelbes-Modulsystem.pdf

Zuzahlung und Zusatz-PKV Version 4.1
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/102/Blaues-Modulsystem.pdf

Bestellformular Skripte und Modulsysteme
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/100/Bestellformular.pdf
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